Die Regulierung der Kurzzeitvermietung ändert sich schnell und in jeder Stadt anders. Das gilt heute in Barcelona und Madrid, und das kommt noch. Wenn Sie mit uns verwalten, übernehmen wir das alles für Sie.
Barcelona · Lizenzen
Barcelonas Touristenlizenzen laufen im November 2028 aus
Der Stadtrat von Barcelona wird die rund 10.100 Lizenzen für Wohnungen zur touristischen Nutzung (HUT) nicht verlängern. Die Übergangsregelung des Decret Llei 3/2023 endet im November 2028. Das Verfassungsgericht bestätigte die Norm im März 2025 und das TSJC stützte den PEUAT im Dezember 2025. Es gibt eine mögliche Verlängerung um bis zu 5 weitere Jahre, nicht garantiert. Unsere ehrliche Einschätzung: so planen, als wäre 2028 endgültig, und jede Saison bis dahin ausschöpfen.
Katalonien · Saison
Saisonvermietung unter Preiskontrolle in angespannten Gebieten
Das katalanische Gesetz 11/2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, unterstellt die Saison- und Zimmervermietung der Mietpreisbremse in angespannten Gebieten wie Barcelona. Der befristete Grund (Arbeit, Studium) muss dokumentarisch nachgewiesen und beim INCASÒL hinterlegt werden; andernfalls wird ein Hauptwohnsitz vermutet. Das entsprechende staatliche Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Spanien · Sicherheit
Gästemeldung: Daten an die Behörden binnen 24 Stunden
Seit Dezember 2024 ist es Pflicht, die Daten jedes Gastes innerhalb von höchstens 24 Stunden über die Plattform SES.Hospedajes an die Sicherheitskräfte zu melden (in Katalonien an die Mossos d’Esquadra). Die Bußgelder reichen bis zu 30.000 €. Für unsere Eigentümer erledigen wir das automatisch.
Steuer · Nichtansässige
Formular 210: die Steuer für Eigentümer, die im Ausland leben
Wenn Sie außerhalb Spaniens leben, versteuern Sie die Vermietung über das Formular 210 (IRNR): 19 %, wenn Sie in der EU, Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sind, mit abzugsfähigen Kosten; 24 % in allen übrigen Fällen, auf den Bruttoertrag. Seit dem Steuerjahr 2024 ist die Erklärung jährlich (Order HAC/56/2024) und die Frist für das Steuerjahr 2025 ist Januar 2026.
Katalonien · Wohnen
Bewohnbarkeitsbescheinigung: ohne sie keine Lizenz
In Katalonien ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung Voraussetzung, um eine Wohnung zur touristischen Nutzung freizugeben, und legt die Höchstbelegung fest. Sie ist 25 Jahre bei Neubauten und 15 Jahre bei Zweitbelegung gültig. Wir kümmern uns um die Inspektion und die Erneuerung.
Spanien · Energie
Energieausweis im Inserat
Die spanische Vorschrift (RD 390/2021) verpflichtet dazu, die Energieeffizienzklasse in jedem Mietinserat anzugeben, auch auf den Portalen. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig (5 Jahre, wenn die Klasse G ist). Es ist eine Pflicht des Eigentümers, und wir erledigen sie für Sie.
Katalonien · Steuer
Touristensteuer in Barcelona: 9,50 € pro Person und Nacht 2026
Seit dem 1. April 2026 (Gesetz 2/2026) erhebt eine Wohnung zur touristischen Nutzung in Barcelona 4,50 € regionale Steuer plus 5 € kommunalen Zuschlag: 9,50 € pro Person und Nacht, mit höchstens 7 Nächten. Der kommunale Zuschlag steigt jedes Jahr um 1 € bis auf 8 € im Jahr 2029. Unter 17-Jährige sind befreit.
Madrid · Lizenzen
Madrid: der RESIDE-Plan schränkt Touristenwohnungen ein
Seit September 2025 verbietet der RESIDE-Plan verstreute Wohnungen zur touristischen Nutzung in Wohngebäuden im Zentrum von Madrid: Sie sind nur in Gebäuden mit ausschließlicher Nutzung und für höchstens 15 Jahre erlaubt. Die Autonome Gemeinschaft Madrid verlangt zudem die Eignungsbescheinigung CIVUT (Dekret 27/2026). Seit April 2024 gilt ein Moratorium für neue Lizenzen.
Spanien · Neuerung 2026
Der Oberste Gerichtshof hebt das staatliche Einheitsregister für Vermietungen auf
Im Mai 2026 hob der Oberste Gerichtshof die staatliche Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen auf (seit Juli 2025 Pflicht für das Inserieren auf Plattformen), weil sie in regionale Zuständigkeiten eingreift. Um Ihre Wohnung zu inserieren, gilt wieder das regionale Tourismusregister (das HUTB in Barcelona). Es ist ein bewegliches Ziel, und wir verfolgen es genau.
Spanien · Gemeinschaft
Ihre Eigentümergemeinschaft kann die touristische Nutzung untersagen (3/5)
Seit April 2025 erfordert die touristische Nutzung einer Wohnung die zustimmende Vereinbarung von drei Fünfteln (3/5) der Eigentümergemeinschaft. Wenn Ihr Gebäude sie nicht genehmigt, dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen.